FAQ - Immobilienleistungen

FAQ

Häufig gestellten Fragen

FAQ

Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Immobilien & Verkauf

 

Kauf / Verkauf:

Das Gesetz vom 23.12.2020 gilt nicht für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke oder Gewerbeimmobilien. Die Teilung der Maklerprovision gilt nur beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern.

Die große Erfahrung und unterm Strich der Mehrwert beim Verkauf. Das Wissen für die Inhalte und Qualität des Inserates, die Ratschläge für mögliche Maßnahmen am Objekt für den Verkauf und die finanzielle Bewertung Ihrer Immobilie sowie das Gespür für die finale Verhandlung. Bsp. Ein Käufer äußert eher uns seine wirkliche Grenze des Kaufpreisgebotes als dem Eigentümer direkt. Zudem haben wir einfach mehr Kaufinteressenten aufzuweisen, was Ihre Immobilie noch begehrlicher macht.

Wir helfen Ihnen gerne weiter und stehen für Ihre Fragen unverbindlich zu Verfügung Kontakt.

Der Wert Ihrer Immobilie hängt von vielen Faktoren ab (Lage, Zustand, Ausstattung, Raumaufteilung Baujahr, aktuelle Marktsituation etc.). Gerne erstellen wir Ihnen unverbindlich eine erste Einschätzung bzw. Marktwertanalyse für Ihre Immobilie Kontakt.

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks an. Je nach Bundesland unterscheidet sich die Steuer. Für Hessen beträgt sie 6 Prozent.

Natürlich und das sehr gern. Denn aus einem ursprünglichen Servicepunkt wurde große Leidenschaft.
Daher sind wir stolz seit 10 Jahren die Projektsteuerung anbieten zu können. MEHR ZUR PROJEKTSTEUERUNG

Wer mit Immobilien zu tun hat, hat auch immer mit Handwerkern zu tun.
Durch unsere Projektsteuerung verfügen wir über ein langjähriges und kompetentes eingespieltes Team an Handwerksbetrieben. Kontaktieren Sie uns dazu einfach: info@moebus-partner.de oder 069 716799 40

Profitieren Sie über unser Netzwerk sowie unseren Ohren und Augen am Immobilienmarkt. Füllen Sie einfach unser Suchauftrag (DOWNLAODS) aus und werden Premiumkunden. Sie erhalten exklusiv als erster und vor jeder Vermarktung ein auf Ihr Suchprofil passendes akquiriertes Immobilienangebot.

Vermietung / Mieten:

Seit dem 1. Juni 2015 gilt das Bestellprinzip, welches besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter, es sei denn Sie haben explizit einen Makler mit der Suche beauftragt, eine passende Wohnung zu finden, um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Das Bestellerprinzip gilt nicht für die gewerbliche Vermietung. SUCHAUFTRAG MIETE

Nein, das ist nicht notwendig. Sie werden von uns selbstverständlich über jede anstehende Besichtigung informiert. Vor jedem Besichtigungstermin holen wir von den potentiellen Mietinteressenten eine detaillierte Selbstauskunft ein und schlagen Ihnen dann nach eingehender Prüfung mit Schufa/ Creditreform drei Mietinteressenten zur Auswahl vor. 

Aufgrund der hohen Anzahl an Vermietungen sowie unsere vielen Privateigentümer haben wir auch diesen Part über die Jahre mit jährlich geschulten Fachkräften übernommen.

Daher sind wir gerne zu einem unverbindlichen Gespräch über Ihre Liegenschaft da und bieten auch hier vom FullService bis zu Teilbereichen die Übernahme der Verwaltung Ihrer Immobilie an.

Profitieren Sie als Mietinteressent über unser Netzwerk an Hausverwaltungen, privaten Eigentümern, Gesellschaften und Stiftungen und füllen Sie einfach unseren Suchauftrag (DOWNLAODS) aus. Wir suchen für Sie und Sie erhalten exklusiv ein Angebot.

Allgemein:

Neues Gesetz seit dem 23.12.2020
Maklerprovision für die Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäuser wird zwischen Käufer und Verkäufer geteilt

Die neue Regelung ist zum 23. Dezember 2020 in Kraft getreten und schafft damit eine bundeseinheitliche Regelung zur Maklerprovision beim Kauf und Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Nach diesem Gesetz sind beide Parteien gleichermaßen an den Kosten für die Provision beteiligt. Eine Regelung nach dem bisherigen Bestellerprinzip, bei dem die Partei zahlt, die den Immobilienmakler beauftragt hat, ist künftig für Verbraucher unzulässig.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Neuregelung zur Maklerprovision gilt nur für Eigentumswohnungen
    und Einfamilienhäuser und wenn der Käufer eine Privatperson ist
  • Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien sind davon ausgenommen,
    hier zahlt nach wie vor der Käufer
  • Maklerverträge für die Vermittlung von Wohnungen und
    Einfamilienhäusern sind ausschließlich nur noch in Textform abzuschließen
  • Die Aufteilung der Maklerprovision ist gesetzlich verankert und
    kann nur in gleicher Höhe für beide Parteien aufgeteilt werden

 

Die Neuregelung der Maklerprovision definiert nur die Aufteilung der Provision, nicht jedoch deren Höhe. Diese unterliegt der individuellen Vereinbarung mit dem Makler und richtet sich dem entsprechenden Aufwand. Von einem Nachlass der Provision profitieren jetzt beide Parteien.

Gerne können Sie uns bei Fragen zu weiteren Details und den individuellen Möglichkeiten ansprechen.